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Professor Stefan Homburg am 25.04.2020 in Hannover Meinungsfreiheit zu Corona.
Edward Snowden Interview - Der Tiefe Staat & wie Einzelpersonen etwas verändern können
Liebe Angehörige, sehr geehrte Freunde, Geschäftspartner und Kunden von DÜSTI's Computer-Shop Oebisfelde. Nach einem massiven Angriff von Staatsbediensteten des Hauptzollamt Magdeburg, der Staatsanwaltschaft Magdeburg, des Landgericht Magdeburg, des Amtsgericht Haldensleben/Wolmirstedt auf meine Familie, mein Unternehmen, DÜSTI's Computer-Shop und auf meine Person wurde ich genötigt, meine Webseiten: www.duesti.eu; www.born-in-gdr.com; www.oebisfelde-news.com; www.zelle.biz; www.child-of-mother-earth.de; www.child-of-mother-earth.com beim "Webhoster 1Blu.de" zu schließen. Mittlerweile auch gefeuert, denn auf solche Typen bin ich in Zukunft nicht angewiesen. Oebisfelde-Weferlingen erhält ein neues hochmodernes Glasfasernetz und dann richte ich mir einen eigenen Server, mit eigener statischer IPv6 Adresse ein.

Entgegen dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland, wurden mir von der Landesregierung des Herrn Reiner Haseloff (Ost-CDU) und des Ministerpräsidenten Holger Stahlknecht (West-CDU) ein Berufsverbot erteilt auf meinen Webseiten über Missstände, Mobbing und Bossing von Staatsbediensteten gegen freie Bürger und deutsche Staatsangehörige zu berichten.

Ein klarer Verstoß gegen das GG Artikel 5: "Recht auf freie Meinungsäußerung"
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Als Webmaster, Autor diverser Artikel, Blogger und Schriftsteller der oben genannten Internetpräsentationen seit 200, wurde mir von Staatlicher Seite ein "Maulkorb" verordnet. Ein klarer Verstoß gegen die Achtung der Grundrechte  der freien Bürger. Der Staat hat die Grundrechte eines jeden Bürgers zu schützen. Meine Familie und ich wurden von Staatsbediensteten des Hauptzollamts Magdeburg, am 11.09.2018 überfallen und ausgeraubt, unter der absurden Behauptung, meine Firma hätte Schulden aus dem Jahr 2009 in Höhe von 17.000 EUR bei einem kapitalistischen Konzern, der sich DAK Krankenkasse nennt.
Obwohl mein Schufa Score tadellose Bonität ausweist und ich bis heute mein Unternehmen führe wurde der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt. Dieser Grundsatz dient der Hemmung und Kontrolle staatlicher Macht. Ein Angriff auf unschuldige Bürger und Ihre Familien,  ist ein eindeutiges Zeichen einer Diktatur des Staates bzw. seiner Organe auf die Grundrechte der Bürger.

Das "Rechtsstaasprinzip" soll gewährleisten, dass Regierungen (CDU geführte Landesregierung Sachsen-Anhalt) und Verwaltung (Hauptzollamt Magdeburg, Staatsanwaltschaft Magdeburg) die Gesetze einhalten und das es ein gerichtlicher Rechtsschutz der Bürger bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt gibt.

Der Überfall auf das unschuldige Rentner-Ehepaar Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft mit Enkel Jonas (4 Jahre) ohne richterliches Urteil und ohne Vollstreckungstitel und ohne Gefahr in Verzug ist ein Angriff auf den "Rechtsstaat" und die Achtung der Grundrechte der Familie Düsterhöft.

Ein Verstoß gegen das GG Artikel 1, Artikel 13, Artikel 20, Artikel 101, Artikel 103 und weiterer. Die "Würde des Menschen ist unantastbar gegen alle staatliche Gewalt", dies haben die Verantwortlichen für den Überfall auf meine Familie tragen, Frau Dorothee Deutschen (West-CDU), und ei Angestellter des HZA Magdeburg, ein Herr B., sowie Ihre Vorgesetzen Minister, Frau Anne-Marie Keding (West-CDU), Herr Holger Stahlknecht (West-CDU) und unser Landesvater, Herr Reiner Haseloff (Ost-CDU).

Die genannten Beamten und Staatsbediensteten haben wie ich mit Eintritt in den öffentlichen Dienst 1990 die Loyalitätserklärung" und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgegeben. Es steht Ihnen nicht zu gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen, indem sie solche ungeheuren Beschuldigungen gegen die Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft aussprechen.

Die Verwaltungen (Exekutive) im Bundesland Sachsen-Anhalt müssen Gesetze beachten und anwenden. Die Hausdurchsuchung bei einer deutschen Familie und die Mitnahme von Pfandstücken von unbeteiligten unschuldigen Familienangehörigen, Enkelkindern, Kunden ist eine Form der "Kollektivhaftung", die in übelsten Diktaturen praktiziert wurde und praktiziert wird. Sie verstößt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Menschenwürde und sie stellt einen Angriff auf unseren Rechtsstaat dar, wie es auch von Terroristen praktiziert wird.

Die Täter weigerten sich Ihre Identität preis zu geben, die Ausweisdokumente (Bundespersonalausweis, Reisepass, gelber Staatsangehörigkeitsausweis)  vorzulegen.  Sie verweigerten das Hinzuziehen von Zeugen und eines Rechtsbeistands. Sie legten dem Hausherren Handschellen hinter dem Rücken an, obwohl dieser sich nur verbal zu Wehr setze. Und der "Durchsuchungsbefehl" der Wohnung war nachweislich ein gefälschtes Schreiben, ohne Unterschrift eines zuständigen Richters, auf dem jeder Einbrecher auch einen beliebigen Namen setzen kann.

"Persilschein" eines mir unbekannten Richters "Robert Mersch"
Amtsgericht Haldensleben

"Persilschein" eines mir unbekannten Richters "Robert Mersch"
Amtsgericht Haldensleben

Mit einfachsten Mitteln können kriminelle ohne Probleme den
Namen des Gläubigers ändern. Hier die Richterin Ingrid Gebauer
vom Amtsgericht Haldensleben.

Mit einfachsten Mitteln können kriminelle ohne Probleme den
Namen des Gläubigers ändern. Hier die Ministerin für Gleichstellung und

Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Anne-Marie Keding.

In der Folge erpresste uns ein Herr "B." damit, wieder zu kommen und die gestohlenen Pfandstücke zu veräußern. Bei den gestohlenen Sachen war unter anderem auch unser PKW VW Touran, Amtl. Kennzeichen BK-GD1954 dabei, welches für die Arbeit, für Kundenbesuche und Taxi-Dienste verwendet wird, gestohlen. Jeder richtige Beamte würde sich vorher bei seinem Vorgesetzten absichern, und die Rechtmäßigkeit anfragen.
Auf Nachfrage bei der verantwortlichen Chefin des HZA Magdeburg, einer Frau Dorothee Deutschen (West-CDU) erhielt ich keine Antwort.

Rechts oben der Name "B.",  eines Täters, der in unsere Wohnung am 11.09.2018 eindrang.
Somit blieb mir nur die Möglichkeit, im Internet nach den Tätern zu suchen und setzte für sachdienliche Hinweise eine Belohnung aus, wo die gestohlenen Sachen geblieben sind. Und dieser Trick führte dann auch dazu, dass sich ein "Jens Beckhausen" meldete. Auf Google fand ich mehrere tausend Mal den Namen "B.". Nur der Täter wusste, dass er gemeint war, als er meine Beiträge las. Und er klagte mich vor dem Landgericht Magdeburg, bei einem Richter Jörg Engelhart an. Hier die Anklageschrift und auch der Beweis, dass er einer der 8 Täter war, die uns überfilen.
Ist schon recht krass, was dieser Angestellte des HZA Magdeburg "B." behauptet. Erst mit diesem Schreiben hat er zugegeben,
einer der Täter vom Überfall am 11.09.2018 gewesen zu sein. Und das Stärkste, er führt eine "Privatklage" und
gibt als "Wohnanschrift" die Adresse des Hauptzollamts Magdeburg in der Ihleburger Str. 4 an.


Und die Klageschrift einer Anwaltskanzlei aus Bitterfeld-Wolfen ist genau so verrückt. Da bezichtigt mich
der Typ ich habe ihn beleidigt. Gibt aber nicht an, wo und in welchem Zusammenhang
dies geschehen sein soll. Nicht ein Beweis einer Schuld und ein Richter Jörg Engelhart nötigt
mich vor seinem Gericht in Magdeburg zu einer "Güteverhandlung" zu erscheinen, bei der
mich ein Staatsdiener als Privatperson anklagt. So etwas gab es zu letzt beim "Volksgerichtshof",
zur Zeit der Nazi Diktatur in Deutschland, dass der Staat (Exekutive) einen Bürger anklagt.  

Wie gesagt, der Typ verklagte mich vor dem Landgericht Magdeburg. Und der zuständige Richter (Judikative) hat auch seinen Amtseid auf das Grundgesetz abgelegt. Mir kommte es jedoch vor, als hätte er noch nie von der Unabhängigkeit der Gerichte gehört. Ist schon ein starkes Stück, wenn sich ein deutscher Schieds-Richter mit Namen Jörg Engelhart, vom Landgericht Magdeburg auf die Seite der Exekutive stellt und unschuldige Bürger im Namen eines "B." verklagt, von dem ich ja nicht einmal weiß, ob der Typ überhaupt beim Hauptzollamt Magdeburg als Beamter oder nur als Hausmeister tätig ist.
Nur so viel, die Chefin des Hauptzollamts Magdeburg, eine Frau Dorothee Deutschen (West-CDU) hat bei meiner Ehefrau Schulden von fast 8.000 EUR aus dem Jahre 2016. Und aus dem Jahr 2018 bis 2019 kommen noch drei Mahnbescheide von Schulden in Höhe von mehr als 20.000 EUR hinzu.
Auf alle Fälle erkennt auch der politisch ungebildete, dass im Landesverwaltungsamt Magdeburg und in diversen behörden Führungskräfte arbeiten, die sich zwar als Beamte bezeichnen, die jedoch von Rechtsstaat und Demokratie keinen blassen Schimmer haben.
Ich, Horst-Gerhard Düsterhöft kann und werde es nicht hinnehmen, wenn solche Leute unsere Freiheit und Demokratie gefährten. Und wieder berufe ich mich auf einen Artikel aus dem Grundgesetz:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Nachtrag: Gegen den Vorstandsvorsitzenden der DAK Krankenkasse, einen Andreas Storm habe ich mittlerweile "Privatklage" eingereicht. Hierbei übernehme ich als Kläger die Rolle der Staatsanwaltschaft. Gegen den Bediensteten des HZA Magdeburg wurde ebenfalls eine "Privatklage" beim Amtsgericht Haldensleben eingereich. Gegen den Bediensteten B. des HZA Magdeburg, der den Überfall auf meine Familie zu verantworten hat,  und auch gegen den Richter Jörg Engelhart, vom Landgericht Magdeburg liegen noch jeweils gerichtliche Mahnbescheide über fast 5000,00 EUR vor.
Die Ministerin, Frau Anne-Marie Keding ist ja die Vorgesetzte dieser Behörde Hauptzollamt Magdeburg. Ich hatte Sie von den Vorfällen Ihrer Beschäftigten informiert und darauf hingewiesen, dass sie als Ministerin natürlich die Fürsorge- und Aufsichtspflicht hat.
Ich wies auch darauf hin, dass Regierungen und Behörden, sowie Ihre leiter und Mitarbeiter keine Bürger verklagen können. Dies verstößt gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und das Grundgesetz.
Sie hat bisher nicht geantwortet und es läuft wohl darauf hinaus, dass ich auch die Ministerin in einer Privatklage vor ein Gericht lagden lassen werde.
Eine Verfassungsbeschwerde kommt ebenfalls in Frage, denn das was hier im Bundesland Sachsen-Anhalt passiert ist typisch für den Osten Deutschlands. Besonders die Staatssekretäre und leitenden Funktionäre im Bundesland Sachsen-Anhalst wurden von 1990 bis heute systematisch von West-CDU Funktionären besetzt.




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